Nachrichtenüberblick

FUNDAG: Stichwort "Steuerliche Einstufung Solar ab 2023"

Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv
 
Energie-Politik

Ab 2023 ändert sich die Gesetzeslage hinsichtlich MwSt.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist für kleinere Photovoltaikanlagen eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen. Diese wird sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer betreffen. Die geplanten gesetzlichen Änderungen können durchaus als Sensation bezeichnet werden, denn damit werden eine echte steuerliche Vereinfachung und eine erfreuliche Entlastung von bürokratischen Pflichten einhergehen. Ziel ist es, den weiteren Ausbau dieser erneuerbaren Energie zu beschleunigen bzw. die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zumindest nicht durch steuerliche Pflichten und bürokratische Hürden zu behindern

Text / Texlink Stichwort Text

[Stand v. 12.11.2022]

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer informiert über das Leistungsspektrum und Neuigkeiten der Fundag-Gruppe
Nutzungsbedingungen
© 2018 by FUNDAG. All Rights Reserved
Technische Umsetzung und Administration by wiDevCon UG

Suchen